Allgemeine Geschäftsbedingungen
VEGS GmbH, Kulmbacher Str. 27a, 95460 Bad Berneck (nachfolgend „VEGS“ genannt).
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen für entgeltliche Weiterbildungsveranstaltungen, Vorträge, Workshops, Coachings und Online-Produkte der VEGS gelten für den mit der VEGS hierzu geschlossenen Vertrag. Im vorliegenden Text wird generell die männliche Form verwendet, wobei die weibliche und intersexuelle Form grundsätzlich eingeschlossen ist.
§ 2 Seminaranmeldung, Vertragsschluss, Drittanbieter
- Die Veranstaltungen stehen jedem zur Anmeldung offen. Die Anmeldung zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der VEGS (Lehrgänge, Seminare, Workshops, Webinare, usw.) erfolgt grundsätzlich in Textform, kann aber auch mündlich mit Tonmitschnitt erfolgen.
- Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt bis zur Erreichung von der VEGS festgelegten maximalen Teilnehmerzahl. Sofern die VEGS nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für die Veranstaltung insgesamt erfolgen.
- Unsere Leistungen werden auch von autorisierten Partnern und Drittanbietern im eigenen Namen vertrieben (z. B. CopeCart). Bei Buchung / Vertragsschluss mit einem Drittanbieter/Vertriebspartner gelten ausschließlich dessen Bedingungen. Die VEGS ist für Handlungen von Vertriebspartnern/Drittanbietern nicht verantwortlich.
Hinweis: Individuelle Beratungs- oder Unterstützungsleistungen außerhalb der digitalen Lernmodule können von externen Partnern angeboten werden; hierfür gelten deren Vertrags- und Zahlungsbedingungen.
- Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist grundsätzlich von der vollständigen Bezahlung des Seminarpreises abhängig.
- Es besteht die Möglichkeit, einen individuellen Zahlungsplan zu vereinbaren. Dieser ist im jeweiligen Angebot geregelt und muss bereits bei Vertragsabschluss mit aufgenommen werden. Bei monatlicher Zahlung sind ausschließlich Lastschriftverfahren, PayPal oder Kreditkarte möglich. Sollte eine Rate nicht fristgerecht bezahlt oder nicht eingelöst werden, wird der noch offene Gesamtbetrag per Rechnung sofort fällig gestellt. Bei länger dauernden Ausständen behält sich VEGS vor, die offene Forderung an ein Inkassobüro auszulagern.
- Wird der Zahlungsplan durch den Kunden nicht eingehalten, ist die VEGS berechtigt, den Zugang zu den digitalen Inhalten bzw. zur vereinbarten Leistung zu sperren, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.
- Im Verzugsfall ist die VEGS berechtigt von Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben (§ 286 Abs. 5 BGB).
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die VEGS personenbezogene Daten erheben und an die DEKRA Certification GmbH zu Prüfungszwecken weiterleiten sowie Prüfungsergebnisse zu Evaluationszwecken abfragen kann.
- Der Vertragstext wird von uns regelmäßig nach Vertragsschluss gespeichert und kann auf Anfrage bei uns per E-Mail angefordert werden.
- Mit der verbindlichen Buchung eines Seminars wird – sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde – eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Seminarpreises sofort fällig. Die Anzahlung sichert dem Teilnehmer einen verbindlichen Platz. Ein Zugang zu den Online-Trainingsmodulen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des gesamten Seminarpreises sowie mit dem offiziellen Seminarstart. Ein Anspruch auf vorzeitige Nutzung der digitalen Inhalte besteht nicht.
§ 3 Digitale Produkte
- Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld „jetzt bestellen“ angeklickt hat. Erst mit Bestätigung des Auftrags an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der VEGS zustande. Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungseingang fällig.
- Vertragsgegenstand sind ausschließlich digitale Inhalte (z. B. Lernmodule, Videos, Skripte, Fallbeispiele). Diese Inhalte werden dem Kunden über ein gesichertes Online-Portal bereitgestellt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Ergänzende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen können über externe Partner angeboten werden. Hierfür gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; VEGS ist daran nicht beteiligt.
- Bei Buchung der Seminarleistung ist die VEGS GmbH Vertragspartner. Die Zahlung erfolgt per Rechnung und Banküberweisung.
§ 4 Prüfungszulassung
Sofern die Veranstaltung zur Vorbereitung auf eine Prüfung (z. B. DEKRA) dient, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Kunden. Ob der Kunde die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die Prüfungsanmeldung erfolgt mittels eines Prüfungsantrags (z. B. DEKRA) unmittelbar vor der abzulegenden Prüfung vor Ort.
§ 5 Leistungsumfang
- Der Preis umfasst den Zugang zu digitalen Lerninhalten (z. B. Skripte, Videos, Fallbeispiele) sowie die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Module. Besondere Fachliteratur, Übernachtungs-, Reise- oder Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Angebot genannt.
- Die Inhalte dienen der eigenverantwortlichen Vor- und Nachbereitung für externe Prüfungen (z. B. DEKRA). Ein Bestehen solcher Prüfungen wird von VEGS nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer Prüfung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung.
- Der Zugang zu den digitalen Lerninhalten setzt die vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises voraus.
- VEGS behält sich vor, die digitalen Inhalte laufend zu aktualisieren und an die Erfordernisse der Praxis sowie an geänderte Standards (z. B. Prüfungsanforderungen von DEKRA) anzupassen.
- Sofern es sich um Präsenzseminare handelt (z. B. das 3-Tage-Forensik-Training), finden diese ausschließlich vor Ort statt. Präsenzseminare gelten nicht als Fernunterricht im Sinne des FernUSG. Eine Teilnahme setzt die persönliche Anwesenheit am Veranstaltungsort voraus.
§ 6 Fälligkeit, Verzug, Zahlung
- Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen angegebenen Preise oder die individuell vereinbarten Preise.
- Wenn die VEGS ein schriftliches Angebot unterbreitet, hat der Kunde eine Garantie der vereinbarten Leistungen/Absprachen, innerhalb des gültigen Angebotszeitraums. Eine Angebotsannahme außerhalb des im Angebot angegebenen Gültigkeitszeitraums ist die VEGS nicht gebunden.
- Die Teilnahmegebühr/Kursgebühr ist unmittelbar bei Buchung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich.
- Individuelle Zahlungspläne sind möglich. Die VEGS hält sich jedoch einen bonitäts- und laufzeitabhängigen Zuschlag zum Rechnungsbetrag vor. Ein individueller Zahlungsplan muss im Vertragsabschluss bereits mit aufgenommen werden. Wird der Zahlungsplan durch den Kunden nicht eingehalten, ist die VEGS berechtigt den Zugang zum digitalen Lernmaterialien zu sperren, bis der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.
- Im Verzugsfall ist die VEGS berechtigt von Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro zu erheben (§ 286 Abs. 5 BGB).
§ 7 Stornierungen und Umbuchungen
- Präsenzveranstaltungen
Das bei Buchung ausgewählte Veranstaltungsdatum ist verbindlich. Sofern eine Präsenzveranstaltung ausgebucht ist, schlägt VEGS dem Kunden alternative Termine vor, aus denen der Kunde auswählen kann. Mit der Auswahl und Mitteilung durch den Kunden kommt eine verbindliche Terminbuchung zustande.
- Umbuchung auf Ersatzteilnehmer
Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere Person zu übertragen, sofern die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt wurde.
- Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, einschließlich des geltenden Umsatzsteuersatzes.
- Rechnungsstellung
VEGS stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die auch in elektronischer Form (PDF) übermittelt werden kann.
- Stornierung Präsenzveranstaltung
Ein Rücktritt von einer gebuchten Präsenzveranstaltung ist jederzeit möglich. Die Absage muss in Textform erfolgen. Es gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 250 € zzgl. MwSt.
– bis 15 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
– 14 Tage oder kürzer vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr.
- Digitale Lerninhalte
Ein Rücktritt von digitalen Lerninhalten ist nach Freischaltung ausgeschlossen.
- Coaching-Leistungen
Coaching-Leistungen sind nicht Bestandteil dieser AGB. Für solche Leistungen gelten die AGB des jeweiligen Vertragspartners (z. B. CopeCart oder Andreas Bauer Consulting).
§ 8 Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während eines mehrtägigen Seminars bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
§ 9 Absage von Veranstaltungen
Die VEGS hat bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei ungenügender Beteiligung das Recht, eine Präsenzveranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird dem Kunden mit mindestens 30-tägigem Vorlauf eine Ersatzveranstaltung binnen 12 Monaten angeboten. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatzangebot, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die VEGS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 10 Organisatorische Änderungen
- Präsenzveranstaltungen
Die VEGS behält sich organisatorische Änderungen bei Präsenzveranstaltungen vor. Dazu zählen insbesondere Dozentenwechsel oder Raumänderungen innerhalb eines zumutbaren Umkreises.
- Digitale Lerninhalte
Bei digitalen Lerninhalten kann es aufgrund technischer Wartung oder unvorhersehbarer Störungen zu kurzfristigen Einschränkungen des Zugangs kommen. VEGS bemüht sich, diese Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
- Rechte bei Ausfällen
Einzelne kurzfristige Ausfälle oder Verschiebungen führen nicht zu Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rückerstattung, solange die vereinbarten Inhalte insgesamt zur Verfügung gestellt werden.
§ 11 Haftung
Die VEGS haftet grundsätzlich nur für selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Für Präsenzveranstaltungen gilt dies insbesondere bei Beschädigung oder Verlust von Sachen der Teilnehmenden.
Für digitale Lerninhalte gilt: VEGS haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder technische Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Internetverbindung des Kunden, Störungen von Drittanbietern oder Hosting-Plattformen).
§ 12 Urheberrecht
- Alle Arbeitsunterlagen, Skripte, Videos und sonstigen digitalen Lerninhalte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Aufzeichnung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VEGS GmbH nicht gestattet. Die Nutzung ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers vorgesehen.
- Sofern bestimmte Unterlagen ausdrücklich zum Download bereitgestellt werden (z. B. Skripte oder Checklisten), ist eine Nutzung nur für den Eigenbedarf zulässig. Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe ist untersagt.
- Etwaige Erlaubnisse sind schriftlich bei der VEGS GmbH zu beantragen. Eine Genehmigung bedarf der Text- oder Schriftform.
§ 13 Widerrufsrecht
- Unternehmer (§ 14 BGB)
Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Verbraucher (§ 13 BGB) – Präsenzveranstaltungen
Bei Buchung von Seminaren, Workshops oder sonstigen Präsenzveranstaltungen mit festem Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
- Verbraucher (§ 13 BGB) – Digitale Inhalte
Bei Buchung von Online-Seminaren, digitalen Lernplattformen oder vergleichbaren Online-Produkten gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn:
- VEGS mit der Ausführung des Vertrags (z. B. Freischaltung der digitalen Inhalte) begonnen hat und
- der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass VEGS mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- der Kunde bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
- Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde seinen Entschluss zum Widerruf eindeutig erklären (z. B. per Post oder E-Mail) an:
VEGS GmbH
Kulmbacher Str. 27a
95460 Bad Berneck
Tel. +49 9273 5704990
E-Mail: info@vegs-gruppe.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
- Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wird, erstattet VEGS alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet wie bei der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Entgelte werden für die Rückzahlung nicht berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass VEGS während der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen entspricht.
§ 14 Anwendbares Recht, Streitbeilegung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Land zum Zeitpunkt der Bestellung gilt: Zwingende gesetzliche Bestimmungen dieses Landes bleiben von der Rechtswahl unberührt.
- Streitbeilegung:
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter folgendem Link erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die VEGS ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.
Stand: 15.09.2025